Unfall- und Schadengutachten

Ein Unfall ist immer eine unerfreuliche Angelegenheit

Für eine schnelle und zuverlässige Schadenregulierung ist ein verkehrsfähiges und prozesstaugliches Gutachten notwendig.

Präzise und unvoreingenommen

Damit Sie zu Ihrem Recht kommen und Ihre finanziellen Ansprüche durchsetzen können, ist objektives Expertenwissen gefordert. Mit neutralem Sachverstand ermitteln wir alle Details für eine schnelle und vollständige Schadenregulierung.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Wahl des Gutachtens. Das Honorar des Gutachtens trägt die Versicherung des Unfallgegners.

Haftpflichtschaden

Sie sind nicht schuld am Unfall oder der Beschädigung an Ihrer Sache. Ein anderer hat Ihnen einen Schaden zugefügt und muss laut Gesetz diesen Schaden ersetzen. Sie entscheiden, ob Sie den Schaden reparieren lassen möchten, oder ob Sie als Entschädigung lieber das Geld haben möchten. In beiden Fällen ist es ratsam, ein Gutachten bei uns erstellen zu lassen. Ihr Schaden muss vom Verursacher oder dessen Versicherung so ersetzt werden, als wenn nichts passiert wäre, egal wie teuer.

Kaskoschaden

Sie haben den Schaden selbst verursacht, und haben eine Kaskoversicherung mit Ihrer Versicherung abgeschlossen. Das ist ein Privatvertrag zwischen Ihnen und dem Versicherer, und Ihr entstandener Schaden wird laut den Versicherungsbedingungen reguliert.
Haben Sie keine Kaskoversicherung, müssen Sie Ihren entstandenen Schaden selbst bezahlen.
Sie müssen unterscheiden zwischen Vollkasko und Teilkasko.

Teilschuld

Oftmals lässt sich nicht eindeutig sagen, ob ein Schaden ein Haftpflichtschaden oder ein Kaskoschaden ist. Man spricht von einer Teilschuld am Unfall. Hier sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren, um die Schadensquote festzulegen. Außerdem benötigen Sie ein Gutachten, um Ihren entstandenen Schaden laut Quote vom anderen Unfallbeteiligten geltend machen zu können.

Kurzgutachten bei Bagatellschäden

Nach aktueller Rechtsprechung ist bis einer Schadenhöhe von ca. 750 Euro kein Gutachten erforderlich (Schadenminderungspflicht). Für einen Laien ist diese Grenze nicht immer sofort erkennbar. In diesen Fällen erstellen wir Ihnen gerne ein kostengünstigeres Kurzgutachten. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Unfallgegners, im Rahmen entsprechender Haftung.

Schadendokumentation

Sie wollen Ihr Auto verkaufen oder in Zahlung geben?

Da jeder Unfall offenbarungspflichtig ist, müssen Sie in diesem Fall den Käufer auf evtl. vorhandene Vorschäden hinweisen. Sie haben ein Gutachten, woraus die Schadenhöhe hervorgeht? Das ist jedoch nicht alles: Wissen Sie wie Ihr Schaden repariert wurde und ob die Reparatur Ihr Geld wert gewesen ist?

Es ist kaum zu glauben, dass teuer bezahlte Reparaturen oft aus betriebswirtschaftlichem Interesse nur billigst repariert werden. Sie wundern sich, wenn kurz darauf Rost an einer reparierten Stelle auftaucht oder der evtl. Käufer Ihres Autos sagt: "Nein Danke, zu diesem Preis kaufe ich das Auto nicht".

Wir erstellen für Sie eine Reparaturdokumentation, welche aufzeigt, wie Ihr Schaden repariert wurde und ob die Reparatur Ihr Geld wert gewesen ist.