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Schritt für Schritt

Sie hatten einen Unfall?

Erst einmal: gut, dass Ihnen nichts passiert ist. Alles Weitere regeln wir gemeinsam — hier steht, was jetzt wichtig ist, welche Rechte Sie haben und wofür Sie keinen Cent zahlen müssen.

  • Bei Fremdverschulden zahlt die gegnerische Versicherung
  • Freie Gutachterwahl — Ihr gutes Recht
  • Vor Ort in ganz Niedersachsen, meist in 24–48 Stunden
Der Ablauf

Was jetzt zu tun ist — in sechs Schritten.

Der Reihe nach, ohne Hektik. Die ersten vier Schritte passieren an der Unfallstelle, die letzten beiden erledigen wir gemeinsam.

Warnblinker-Taste im Fahrzeug
Warnblinker an — der erste Handgriff nach jedem Unfall.
  1. Ruhe bewahren & Unfallstelle absichern

    Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen. Bei Verletzten: Erste Hilfe leisten und den Notruf 112 wählen.

    Ihre Sicherheit geht vor — erst absichern, dann dokumentieren.

  2. Polizei verständigen

    Bei Personenschäden, größeren Schäden oder unklarer Schuldfrage die 110 rufen. Bei erheblichen Schäden den Unfallort möglichst nicht verändern, bis alles aufgenommen ist.

    Bei Bagatellschäden reicht es, wenn beide Seiten Fotos machen und die Daten austauschen.

  3. Beweise sichern

    Fotografieren Sie Fahrzeugpositionen, Schäden, Kennzeichen und die Umgebung. Tauschen Sie Name, Kennzeichen und Versicherungsdaten aus und notieren Sie Zeugen. Füllen Sie den Unfallbericht vollständig aus.

    Lieber zu viele Fotos als zu wenige — auch Details wie Bremsspuren und Straßenschilder.

  4. Kein Schuldeingeständnis

    Geben Sie an der Unfallstelle keine Erklärungen zur Schuld ab — weder mündlich noch schriftlich. Die Schuldfrage klären Gutachten, Versicherung und gegebenenfalls ein Anwalt.

    Auch ein höfliches „Entschuldigung“ kann später gegen Sie ausgelegt werden.

  5. Eigenen Gutachter beauftragen

    Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter — die Kosten trägt bei Fremdverschulden die gegnerische Versicherung. Verlassen Sie sich nicht allein auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung.

    Die Beweislast liegt bei Ihnen — ein eigenes Gutachten sichert Ihre volle Entschädigung.

  6. Wir übernehmen ab hier

    Ein Anruf genügt: Wir begutachten Ihr Fahrzeug vor Ort oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens und erstellen ein verkehrsfähiges, prozesstaugliches Gutachten. Auf Wunsch vermitteln wir geprüfte Werkstätten und Verkehrsanwälte aus unserem Netzwerk.

    Meist sind wir innerhalb von 24 bis 48 Stunden bei Ihnen.

Gut zu wissen

Ihre Rechte — und die typischen Fallen.

Als Geschädigter sind Sie in einer starken Position — wenn Sie Ihre Rechte kennen. Die gegnerische Versicherung hat verständlicherweise andere Interessen als Sie.

Darauf haben Sie Anspruch

  • 01Freie GutachterwahlSie bestimmen, wer Ihren Schaden bewertet — nicht die gegnerische Versicherung.
  • 02Freie WerkstattwahlRepariert wird, wo Sie es wollen.
  • 03Freie AnwaltswahlEin Verkehrsanwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen — bei Fremdverschulden zahlt die Gegenseite.
  • 04Mietwagen oder NutzungsausfallSie bleiben mobil, solange Ihr Fahrzeug in der Werkstatt steht.
  • 05Volle KostenerstattungAlle notwendigen Reparatur- und Gutachterkosten werden erstattet.
  • 06EntscheidungsfreiheitSie entscheiden, ob und in welchem Umfang repariert wird — auch fiktive Abrechnung ist möglich.
  • 07Wertminderung & TotalschadenAuch der merkantile Minderwert bzw. der Wiederbeschaffungswert steht Ihnen zu.

Das sollten Sie vermeiden

  • Voreilige SchuldeingeständnisseAn der Unfallstelle keine Erklärungen zur Schuld abgeben.
  • Schadenmanagement der GegenseiteÜberlassen Sie die Abwicklung nicht komplett der gegnerischen Versicherung — deren Ziel ist eine möglichst günstige Regulierung.
  • „Kostenlose Unfallhelfer“Vorsicht bei Angeboten mit Abtretungsklauseln im Kleingedruckten.
  • Vorgaben zu Werkstatt oder GutachterSie müssen keine Empfehlung der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
Wissen kompakt

Die häufigsten Fragen — kurz erklärt.

Was Kunden uns nach einem Unfall am häufigsten fragen — ohne Fachchinesisch. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie einfach an.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den Gutachter — für Sie entsteht kein Aufwand. Bei Kaskoschäden hängt es vom Vertrag ab; das klären wir vorab ehrlich mit Ihnen.

Unfall online melden

In zwei Minuten gemeldet — wir rufen zurück.

Schildern Sie kurz, was passiert ist — gern mit Fotos vom Schaden. Wir melden uns schnellstmöglich mit einer ehrlichen Einschätzung und einem Termin. Kein Papierkram, keine Formulare zum Ausdrucken.

  • Rückmeldung in der Regel am selben Werktag
  • Fotos direkt vom Handy hochladen
  • Bei Fremdverschulden für Sie kostenlos
Fotos vom Schaden (optional)
JPG oder PNG, bis 10 MB pro Datei
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